Nahverkehrspläne
Nahverkehrspläne
PTV hat bereits in der ersten Generation von Nahverkehrsplänen eine Reihe von Nahverkehrsplänen erstellt. Seither haben sich die Anforderungen erheblich geändert, so dass im Zuge von Bearbeitungen der zweiten oder dritten Generation Anpassungen vor allem an die Veränderungen in rechtlicher Hinsicht notwendig wurden. Wir konnten weit reichende Erfahrungen bei Fortschreibungen und Neuaufstellungen in einer Vielzahl von Bundesländern sammeln, sowohl für einzelne Landkreise als auch für Großstädte und für gesamte Verbundgebiete. Die Planung und Festlegung von Qualitätsstandards war an sehr unterschiedliche finanzielle Bedingungen in den Gebietskörperschaften anzupassen.
Da der Nahverkehrsplan zunehmend an Bedeutung für die Vergabe von Verkehrsleistungen gewinnt, ist es uns ein wichtiges Anliegen, die sich ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen stets auf ihrem aktuellen Stand zu berücksichtigen. Dies betrifft sowohl die direkten Konsequenzen der EG-VO 1370/2007, ihre Umsetzung in nationales Recht (PBefG) und Länderrecht (ÖPNV-Gesetze der Länder) als auch Regelungen, die den Schülerverkehr in einzelnen Räumen oder Änderungen bei den Ausgleichsleistungen im Schülerverkehr betreffen.
Unsere Nahverkehrspläne sollen eine fundierte Definition der Anforderungen an den ÖPNV gewährleisten, die jeweils die Rahmenbedingungen der jeweiligen Situation detailliert berücksichtigen. Dazu gehören z.B. die Finanzierungsmöglichkeiten des ÖPNV, die Art der Vergabe (Direktvergabe, Genehmigungswettbewerb, Ausschreibungswettbewerb) und die jeweilige Raumstruktur (Siedlungsdichten, Zentren, Schullandschaft) der Gebietskörperschaft.
Linienbündelung
Linienbündelung
PTV hat eine Vielzahl von Linienbündelungen für einzelne Landkreise und Großstädte bis hin zu gesamten Verbundgebieten durchgeführt. Als Teil eines beschlossenen Nahverkehrsplans muss eine Linienbündelung transparent und nachvollziehbar sein sowie verkehrliche und wirtschaftliche Kriterien berücksichtigen, um Rechtssicherheit zu erreichen. Sie ist geeignet, einen Nachweis gegenüber der Genehmigungsbehörde zu erbringen, dass ein objektives Verfahren gewählt wurde. Die Ergebnisse für die unterschiedlichen Anforderungen sind nachvollziehbar und begründbar. Dazu bedarf es eines multikriteriell arbeitenden Verfahrens, das in der Lage ist, Eingaben und Vorgaben möglichst umfassend zu berücksichtigen. Hierfür wurde von PTV ein eigenes Verfahren auf der Basis einer Nutzwertanalyse entwickelt, das bereits vielfach erfolgreich eingesetzt werden konnte. Ergänzt durch manuelle Eingriffsmöglichkeiten liefert ein solches Verfahren Ergebnisse, die einen eindeutigen Realitäts-/Praxisbezug aufweisen. Im Gegensatz zur rein manuellen Teilnetzbildung unter Berücksichtigung eines bestimmten Optimierungskriteriums (wie z.B. Lage von Betriebshöfen oder Servicekilometer) lassen sich mit einem rechnergestützten multikriteriellen Verfahren sowohl Iterationen als auch Szenarienvergleiche schnell, umfassend und nachvollziehbar durchführen. So lassen sich auch bereits vorhandene Vorstellungen über die Zugehörigkeit einer Linie zu einem bestimmten Bündel hinsichtlich ihrer Sinnhaftigkeit überprüfen und transparent darstellen.
- Referenzprojekt: Fortschreibung Nahverkehrsplan Augsburg sowie Regionaler Nahverkehrsplan für die Landkreise Dillingen a.d.Donau, Augsburg und Aichach-Friedberg
- Auftraggeber: AVV Augsburger VerkehrsVerbund GmbH
- Bearbeitungszeitraum: in Bearbeitung
- Referenzprojekt: Fortschreibung der Nahverkehrspläne der Landkreise Delitzsch und Torgau-Oschatz für den neuen Landkreis Nordsachsen
- Auftraggeber: Landratsamt Nordsachsen, Delitzsch
- Bearbeitungszeitraum: 09/2009 - 06/2011
- Referenzprojekt: Erstellung eines Nahverkehrsplanes für den Rhein-Hunsrück-Kreis
- Auftraggeber: Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Simmern
- Bearbeitungszeitraum: 05/2010 bis 05/2011


