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Nachhaltigkeit im Verkehr allgemein

Nachhaltigkeit denkt in drei Dimensionen: Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft. Demnach muss auch eine nachhaltige Verkehrsentwicklung Aspekte aus allen drei Bereichen beinhalten.

Kriterien zur Bewertung

Ob Verkehr umweltverträglich, volkswirtschaftlich effizient und sozial gerecht ist, kann anhand folgender Kriterien bewertet werden:

  • die Höhe des Austoßes von Treibhausgasen wie CO2
  • die Höhe der Lärm- und Luftbelastung
  • die Art des Flächenverbrauches und die Beeinträchtigung von Landschafts- und Lebensraum
  • die Kostenwahrheit
  • der Preis von Verkehrsleistungen
  • die Erreichbarkeit von Regionalzentren mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bevölkerung

Aufgaben einer nachhaltigen Mobilität

Das Szenario für eine nachhaltige Mobilität des Umweltbundesamtes beinhaltet deshalb fünf wesentliche Aufgaben:

  • Vermeidung von Verkehr durch Verringerung der zurückgelegten Entfernungen
  • Verkehr effizienter gestalten durch bessere Auslastung der Verkehrswege und Fahrzeuge
  • Verlagerung des Verkehrs auf weniger umweltbelastende Verkehrsmittel (IV zu ÖV)
  • Durch einen sparsameren, leiseren und sicheren Verkehrsablauf den Verkehr ver-träglicher abwickeln
  • Flächenhafte Verkehrsberuhigung und eine auf den ÖV abgestimmte Siedlungs- und Flächennutzungsstrategie (Senkung des Flächenverbrauchs für Siedlungs- und Verkehrszwecke)

Herausforderungen für die Politik

Die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung formuliert für den Verkehr: „Mit dem Ziel, die Verkehrsentwicklung nachhaltig zu gestalten und dabei ökonomische, ökologische und soziale Belange gleichwertig zu berücksichtigen, steht die Verkehrspolitik insgesamt vor drei großen Herausforderungen:

  • eine hohe Mobilität zu erhalten und gleichzeitig die Verkehrsintensität von Wirtschaft und Gesellschaft zu verringern, um so das dynamische Wachstum des Verkehrs zu verlangsamen
  • das verbleibende Verkehrswachstum verkehrseffizient und umweltverträglich zu bewältigen sowie
  • die durch den Verkehr bedingten Belastungen für Umwelt und Natur, die menschliche Gesundheit und Lebensqualität weiter zu verringern.“

    (Bundesregierung 2002a:181)



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